Teil eines umfassenden und definierten Personenaustrittsverfahrens (zu dem z. B. die Rückgabe von Schlüsseln etc. gehört) und einer IT-Security-Policy muss auch eine definierte Vorgehensweise zur Stilllegung bzw. Löschung von Zugangsdaten zu IT-Einrichtungen sein.
Für TUGRAZonline (und nachgeschaltete Systeme: Zugang zum E-Mail-Server, zum Linux-Server, …) wird dieses Verfahren hier beschrieben, für Server an Instituten (mit von TUGRAZonline getrennten Accounts) hat das laut Rektoratsbeschluss 036/2014 vom 25.3.2014 analog zu gelten!
Das ABV bzw. FBV wird aktiv, sobald eine Person kein Beschäftigungsverhältnis (DV/RV/WP) mehr hat, dabei gilt:
Weitere Funktionen einer Person mit der o. g. ausgezeichneten Funktion werden vom FBV nicht beendet, außer bei Auslaufen des letzten Beschäftigungsverhältnis (DV/RV/WP) dieser Person.
Weitere Informationen finden Sie in TU4U („Deaktivierung Ihres Accounts“ bzw. „Ende des Dienstverhältnisses“).
Wenn Sie sich für das laufende Semster nicht zur Fortsetzung des Studiums gemeldet haben, wird der Account nach 2 Warn-E-Mails deaktiviert und 18 Tage danach gelöscht.
Die Fristen und weitere Informationen finden Sie in TU4U.
Wenn man die kostenpflichtige Mitgliedschaft im Alumni-Verein beendet, werden der E-Mail-Account (und damit auch eine eventuelle Weiterleitung von der Bediensteten-E-Mail-Adresse) gelöscht.
6 Monate nach der letzten Aktion in connect.tugraz.at wird eine E-Mail zur Aufforderung zu einer Anmeldung in connect.tugraz.at versandt.
Erfolgt keine Reaktion wird nach 14 Tagen eine Erinnerung verschickt. Wird auch diese ignoriert und keine Anmeldung durchgeführt, wird der Account in connect.tugraz.at und damiy verbundenen Systemen gelöscht.
Eine Neubeantragung eines Accounts ist ohne Sperrfrist möglich, alle Zugriffsberechtigungen sind aber neu zu vergeben.